Städtebauförderung
Neue Programmstruktur
Die Städtebauförderung wurde entsprechend dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ab dem Jahr 2020 grundlegend weiterentwickelt. Sie soll nun einfacher, flexibler und grüner werden.
Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode
Zeilen 5274ff., 5500 ff.
„Mit Blick auf die sich örtlich und inhaltlich stetig verändernden Aufgaben der Stadtentwicklung ist [die Städtebauförderung] auch zukünftig unverzichtbar. Wir wollen die Städtebauförderung daher als ein eigenständiges, eng an lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument […] beibehalten. Wir wollen die Städtebauförderung […] mindestens auf dem derzeitigen Niveau fortführen. Wir werden die Programme flexibilisieren, entbürokratisieren und weiterentwickeln. […] Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt dabei – unter Berücksichtigung der ländlichen Regionen – auf der Belebung von Orts- und Stadtkernen.“
Die Zahl der Städtebauförderungsprogramme wurde von vorher sechs auf drei Programme konzentriert. Die bisherigen Förderinhalte wurden beibehalten, die inhaltlichen Schwerpunkte wurden im Hinblick auf die aktuellen, stadtentwicklungs- politischen Herausforderungen geschärft.
Die Ausweisung von Fördergebieten und ein integriertes Entwicklungskonzept sind weiterhin Voraussetzung, um als Kommune in ein Programm aufgenommen zu werden. Neu sind die erforderliche Berücksichtigung von Klimaschutz- und Anpassungsmaß- nahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Grünstruktur. Auch die inter- kommunale Zusammenarbeit, insbesondere im ländlichen Raum, gewinnt an Bedeutung und wird programmübergreifend unterstützt. Die Zivilgesellschaft aktiv in die Entwicklung zu integrieren wird ebenfalls mit städtebaulichen Verfügungsfonds finanziell gestärkt.
Die Städtebauförderung wird ab 2020 mit Bundesmitteln in Höhe von 790 Mio. Euro fortgesetzt. Die Mittel werden auf die Programme wie folgt aufgeteilt:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne: 300 Mio. Euro
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: 200 Mio. Euro
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: 290 Mio. Euro
Es gilt weiterhin der Grundsatz der Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und Kommune. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Haushaltsnotlagekommunen und bei interkommunaler Zusammenarbeit, kann der kommunale Eigenanteil weiter reduziert werden.
Lebendige Zentren
Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
In diesem neuen Förderprogramm werden die Zielsetzungen der Programme „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zusammengefasst. Stadt- und Ortsteilzentren sollen als multifunktionale, identitätsstiftende Standorte für alle zentralörtlichen Funktionen, Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit weiterentwickelt werden. Der Denkmalschutz als Querschnittsaufgabe, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung des Charakters und Ortsbildes kommt als Querschnittsaufgabe hinzu.
Eine Orientierung über Inhalte und Zielsetzungen des Förderprogramms gibt derzeit weiter der Leitfaden „Aktive Zentren“.
Sozialer Zusammenhalt
Zusammenleben in Quartieren gemeinsam gestalten
Das neue Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ stellt eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Programms „Soziale Stadt“ dar. Ziele des Programms sind Steigerung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt in den Quartieren, Förderung der Integration aller Bevölkerungsgruppen und die Unterstützung von Nachbarschaften. Ein stärkerer Fokus im neuen Programm liegt kooperativen Maßnahmen wie Quartiersmanagement, Mobilisierung von Teilhabe und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten bietet weiterhin der Leitfaden „Soziale Stadt Saarland“
Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Lebenswerte Quartiere gestalten
Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ enthält im Wesentlichen die Förderziele des Stadtumbaus und des Programms „Kleiner Städte und Gemeinden“ mit einem zeigemäßen Fokus auf das Thema „Nachhaltige Erneuerung“ und betrachtet somit Wachstum und Schrumpfung gleichermaßen. Es setzt somit auf Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung, Brachflächenentwicklung insbesondere zum Wohnungsbau und Entwicklung neuer Quartiere. Aber auch Förderung von Rückbau bleibt weiterhin ein Thema.
Informationen können weiterhin dem Leitfaden „Stadtumbau West“ und der Programmstrategie „Kleinere Städte und Gemeinden“ entnommen werden.